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Wirtschaftsrecht
07.05.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M. : Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit 14 konkret umschriebenen und abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten, schuldet die Restrukturierungsberaterin nicht auch die Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht. Mit dieser Begründung wies das OLG Frankfurt a. M. mit am 7.5.2019 veröffentlichtem Urteil vom 29.3.2019 – 8 U 218/17 – eine Klage des Insolvenzverwalters der Solon SE auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung zurück.
(PM OLG Farnkfurt a. M. vom 7.5.2019)

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