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Wirtschaftsrecht
01.02.2013
Wirtschaftsrecht
LG München I: Kein Schadensersatzanspruch wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen bei fehlendem Aufsichtsratsbeschluss

Weist ein Aufsichtsratsmitglied bei Verhandlungen mit einem Bewerber für ein Vorstandsamt auf das Fehlen eines Aufsichtsratsbeschlusses für dessen Bestellung hin, so steht dem Verhandlungspartner des Aufsichtsratsmitglieds ein Schadensersatzanspruch wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen auch dann nicht zu, wenn das Zustandekommen der entsprechenden Beschlüsse im Aufsichtsrat nur als bloße Formalität dargestellt wird. In dieser Situation des Fehlens eines Aufsichtsratsbeschlusses ist dann das Vertrauen des Verhandlungspartners nicht schutzwürdig.


LG München I, Urteil vom 27.12.2012 - 5 HK O 20845/11

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