BGH: Kein Schadensersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführers wegen fristloser Kündigung nach Einschränkung des Aufgabenbereichs
Mit Urteil vom 6.3.2012 – II ZR 76/11 – hat der BGH entschieden: Ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufgabenbereich eines GmbHGeschäftsführers ohne Verletzung seines Anstellungsvertrages eingeschränkt wird und er daraufhin die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erklärt.