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Wirtschaftsrecht
05.01.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung bei vertretbarer Beschlagnahme von Presseerzeugnissen ("Zeitungszeugen")

Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2016 - III ZR 387/14 – entschieden: a) Die im Zusammenhang mit der Überprüfung von im Ermittlungsverfahren getroffenen staatsanwaltschaftlichen beziehungsweise richterlichen Maßnahmen, bei denen ein Beurteilungsspielraum des Entscheidungsträgers besteht, entwickelten Grundsätze zur Vertretbarkeit der Maßnahme gelten auch für die Beurteilung von Ansprüchen aus enteignungsgleichem Eingriff. Ist eine solche Ermittlungshandlung vertretbar, entfällt die Rechtswidrigkeit des Eingriffs als Voraus-setzung einer Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Mai 1997 - III ZR 46/96, VersR 1997, 1363)

b) Bei Geltendmachung eines Anspruchs aus enteignendem Eingriff ist das Vorliegen eines Sonderopfers der von der Beschlagnahme eines Presseerzeugnisses betroffenen Kapitalgesellschaft regelmäßig zu verneinen, wenn das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden durch ein bewusst riskantes Verhalten eines Gesellschaftsorgans veranlasst worden ist (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 14. Februar 1952 - III ZR 233/51, BGHZ 5, 144 und vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43).

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