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Wirtschaftsrecht
20.05.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein Rückschluss auf betriebliche Herkunft eines Produkts anhand von Merkmalen und Gestaltung – Hot Sox

Mit Urteil vom 19.11.2015 - I ZR 109/14 – hat der BGH entschieden: a) Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken an-geboten werden.

b) Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

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