BGH: Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen gleichlautenden zweiten Antrag auf Eintragung in das Handelsregister bei unveränderter Sach- und Rechtslage
Der BGH hat mit Beschluss vom 9.7.2013 - II ZB 7/13 - entschieden: Wenn ein Antrag auf eine Eintragung in das Handelsregister zurückgewiesen oder nach einem gerichtlichen Hinweis auf Eintragungshindernisse zurückgenommen wurde, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen gleichlautenden Antrag auf Ein-tragung, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.