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Wirtschaftsrecht
25.05.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: Kein Negativattest der BaFin bei Anlage- und Vermögensberatung ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG

Mit Beschluss vom 21.5.2012 - 31 Wx 164/12 - hat das OLG München entschieden: Wenn bezüglich Anlage- und Vermögensberatung in der Bezeichnung des Unternehmensgegenstands ausdrücklich festgehalten ist, dass erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG nicht ausgeübt werden, kann das Registergericht die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister nicht von der Vorlage einer Genehmigung bzw. eines Negativattests der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abhängig machen.

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