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Wirtschaftsrecht
07.04.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kein Kartellverfahren gegen Mastercard

Die EU-Kommission sieht auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen keinen Grund, gegen MasterCard ein Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen eine Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2007 einzuleiten. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass das multilaterale Interbankenentgelt (MIF) für grenzüberschreitende Zahlungskartentransaktionen gegen die EG-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verstößt. Denn MasterCard hat nicht nur ein neues Entgeltsystem beschlossen, sondern erklärte sich auch bereit, die im Oktober 2008 eingeführte Erhöhung seiner Kartennetzgebühren im Juli 2009 rückgängig zu machen. Die Kommission wird dieUmsetzung dieser Ankündigungen in den kommenden Monaten genau verfolgen. Was die Praktiken von Visa auf dem Zahlungskartenmarkt betrifft, so setzt die Kommission ihre kartellrechtliche Untersuchung fort. (PM EU-Kommission vom 1.4.2009)

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