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Wirtschaftsrecht
18.08.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

Mit Beschluss vom 21.7.2011 – IX ZB 128/10 – hat der BGH entschieden: Das Beschlussaufhebungsverfahren findet bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung nicht statt.

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