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Wirtschaftsrecht
05.08.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Kein Anspruch von Aktionären wegen unterlassener Veröffentlichung eines Pflichtangebotes - BKN

Der BGH hat mit Urteil vom 11.6.2013 - II ZR 80/12 - wie folgt entschieden:

a) Die übrigen Aktionäre haben keinen Anspruch auf eine Gegenleistung, wenn ein Kontrollerwerber entgegen § 35 Abs. 2 WpÜG kein Pflichtangebot veröffentlicht.
b) Zinsen werden nach § 38 Nr. 2 WpÜG nur geschuldet, wenn und soweit ein Pflichtangebot verspätet veröffentlicht wird.
c) § 35 Abs. 2 WpÜG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

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