BGH: Kein Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung nach Kündigung des Anstellungsvertrags
Der BGH hat mit Urteil vom 11.10.2010 - II ZR 266/08 - entschieden: Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach Widerruf seiner Bestellung bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Etwas anderes kann gelten, wenn sich dem Anstellungsvertrag eine dahingehende Vereinbarung entnehmen lässt.