BSG: Kein Anspruch auf Erstattung des Herstellerrabatts für Versandapotheke
Das Bundessozialgericht stellte in seiner Entscheidung vom 28.7.2008 - B 1 KR 4/08 R - fest, dass der sogenannte Herstellerrabatt nicht für Importarzneimittel gelte. In dem Ausschluss einer Internetapotheke vom Rabattverfahren liege kein Verstoß gegen europäisches Recht. Der Herstellerrabatt wurde vom Gesetzgeber 2003 zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen eingeführt, die seitdem die Rechnungen der Apotheken um den Rabatt kürzen können.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-4