BGH: Keine Nichtigkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Divergenz zwischen der Summe der Nennbeträge der verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 2.12.2014 - II ZR 322/13 - entschieden: Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.