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Wirtschaftsrecht
22.11.2017
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kartellvergleich – Millionengeldbuße gegen weitere Autozulieferer verhängt

Die EU-Kommission hat am 22.11.2017 eine Geldbuße von insgesamt 34 Mio. Euro gegen die Autozulieferer Tokai Rika, Takata, Autoliv, Toyoda Gosei und Marutaka verhängt. Die Unternehmen beteiligten sich an Kartellen, die die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an die japanischen Automobilhersteller Toyota, Suzuki und Honda im Europäischen Wirtschaftsraum betrafen. Der Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu mutmaßlichen Kartellen in der Automobil- und -zulieferindustrie. Es ist die zehnte Kartellentscheidung der EU-Kommission im Automobilsektor in den letzten zehn Jahren mit Geldbußen von insgesamt knapp 6 Mrd. Euro. Personen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen.

Alle fünf Zulieferer räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu. Takata wurde die Geldbuße für drei der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von den Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte. Tokai Rika wurde die Geldbuße für eines der Kartelle erlassen, weil das Unternehmen die Kommission über dieses Kartell informiert hatte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Sicherheitsgurte und Airbags retten jeden Tag Menschenleben und sind in allen Pkw in der EU notwendig. Die fünf Zulieferer, gegen die heute Geldbußen verhängt wurden, haben Absprachen getroffen, um ihre Gewinne aus dem Verkauf dieser Sicherheitssysteme zu maximieren. Eine Reihe von Automobilerstellern, die ihre Fahrzeuge in Europa verkaufen, mussten deshalb möglicherweise höhere Kosten für diese Fahrzeugteile tragen, was letztendlich zulasten der Verbraucher ging. Wir stoppen Kartelle, die den europäischen Verbrauchern schaden, auch wenn diese Kartelle außerhalb Europas koordiniert werden.“

Die fünf Automobilzulieferer, an die sich der Beschluss richtet, haben im Hinblick auf die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an die japanischen Automobilhersteller Toyota, Suzuki und Honda im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt und sensible Informationen ausgetauscht. Das Kartell wurde nicht im EWR, sondern in Japan gebildet und koordiniert. Meist trafen sich die Zulieferer in ihren Geschäftsräumen, manchmal auch in Restaurants und Hotels. Außerdem tauschten sie diesbezügliche E-Mails aus. Wenn die betreffenden Automobilhersteller Preisanfragen stellten, verstärkten die fünf Anbieter von Insassenschutzsystemen in der Regel ihre Kartelltätigkeit.

Da rund jedes elfte in Europa verkaufte Auto von einem japanischen Unternehmen produziert wird, hatte das Kartell möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Kunden. Alle vom Kartell betroffenen japanischen Automobilunternehmen haben Produktionsanlagen im EWR.

(Newsletter EU-Kommission vom 22.11.2017)

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