EU-Kommission: Kartellverfahren reformiert und Rolle des Anhörungsbeauftragten erweitert
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das darauf abzielt, in Kartellverfahren die Zusammenarbeit mit den Parteien und die Mechanismen zur Wahrung ihrer Verfahrensrechte zu stärken. Diese Maßnahmen, die die Transparenz und Fairness von Wettbewerbsverfahren steigern werden, vermitteln den Parteien eine klare Vorstellung davon, was sie in den verschiedenen Phasen einer kartellrechtlichen Untersuchung zu erwarten haben und verbessern die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission. Bestehen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Verfahrensrechte der Parteien können letztere den Anhörungsbeauftragten für Wettbewerbsverfahren anrufen, dessen Rolle in allen Phasen des Kartellverfahrens gestärkt wird.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Das Maßnahmenpaket zeugt von unserer Bereitschaft, alle Beteiligten anzuhören, aus früheren Erfahrungen zu lernen und Verbesserungen vorzunehmen, ohne dass dies zu Lasten der effizienten Durchführung der Verfahren ginge. Ich denke, dass alle an Wettbewerbsverfahren beteiligten Parteien in der Praxis von konkreten Verbesserungen profitieren werden."
Die Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen sieht gegenüber einem 2010 vorgelegten früheren Entwurf eine Reihe von Neuerungen vor, die auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und praktischer Erfahrungen erarbeitet wurden. Dazu einige Beispiele:
- In der Mitteilung der Beschwerdepunkte werden die Parteien über die wichtigsten Parameter für die Verhängung einer eventuellen Geldbuße informiert.
- Die Treffen zum Stand des Verfahrens werden auf Kartellsachen ausgeweitet, und unter bestimmten Umständen werden auch die Beschwerdeführer einbezogen.
- Die Möglichkeiten von Beschwerdeführern oder Dritten, vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte Zugang zu den „Hauptunterlagen", wie etwa Wirtschaftsstudien, zu erhalten, werden verbessert.
- Beschlüsse über die Abweisung von Beschwerden werden vollständig oder als Zusammenfassung veröffentlicht.
Das Paket umfasst auch eine Revision des Mandats des Anhörungsbeauftragten, mit der dessen Rolle gestärkt und ausgeweitet wird. Der Anhörungsbeauftragte ist von den Dienststellen, die die Fälle bearbeiten, unabhängig und spielt bei Wettbewerbsverfahren im Hinblick auf die Wahrung der Verfahrensrechte eine wichtige Rolle. Durch das neue Mandat wird er insbesondere dazu ermächtigt, während der Untersuchungsphase von Kartellverfahren und bestimmten Fusionskontrollverfahren tätig zu werden.
Das Paket umfasst auch weitere Entwicklungen zu bewährten Verfahren für die Einreichung wirtschaftlichen Beweismaterials.
(PM EU-Kimmission vom 17.10.2011)