BGH: Kartellrechtliche Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung
Der BGH hat mit Urteil vom 7.12.2010 - KZR 71/08 - entschieden: Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss. Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.