BT: Kartellrecht soll auch dem Verbraucherschutz dienen
Der Verbraucherschutz soll als Zweckbestimmung in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) aufgenommen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem in einem Antrag (17/9956) eine Förderung der Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken. (hib-Meldung vom 14.6.2012)