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Wirtschaftsrecht
22.06.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Kartellrecht soll auch dem Verbraucherschutz dienen

Der Verbraucherschutz soll als Zweckbestimmung in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) aufgenommen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem in einem Antrag (17/9956) eine Förderung der Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht, um negativen Folgen des Wettbewerbs wie Klimaschäden, Rohstoffverzehr und Artenverlust entgegenzuwirken. (hib-Meldung vom 14.6.2012)

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