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Wirtschaftsrecht
19.07.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Kartellbuße von 4,34 Mrd. Euro gegen Google verhängt

Die EU-Kommission hat am 18.7.2018 gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Mrd. Euro verhängt. Google hatte Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen. „Google hat Android also dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Auch den europäischen Verbrauchern wurden somit die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs auf dem so wichtigen Markt für mobile Internetdienste verwehrt. Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften rechtswidrig.“

Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen.

(Meldung EU-Kommission vom 18.7.2018)

 

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