EuGH: Kartellabsprachen zum Nachteil eines illegal auf dem Markt tätigen Konkurrenten verstoßen auch gegen Wettbewerbsregeln
Eine Kartellabsprache mit dem Ziel, einen Konkurrenten auszuschließen, verstößt gegen die Wettbewerbsregeln, auch wenn dieser auf dem Markt illegal tätig ist. Die Wettbewerbsregeln sollen nämlich nicht nur diesen Konkurrenten, sondern auch die Struktur des Marktes und damit den Wettbewerb als solchen schützen.
EuGH, Urteil vom 7.2.2013 – C-68/12
(PM EuGH vom 7.2.2013)