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Wirtschaftsrecht
13.03.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kapitalmarktunion – Abbau weiterer Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen

Die EU-Kommission hat am 12.3.2018 Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion. Aufbauend auf den seit dem Startschuss für die Kapitalmarktunion im Jahr 2015 bereits erzielten Fortschritten werden die heutigen Vorschläge den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern.

(Meldung EU-Kommission vom 12.3.2018)

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