OLG Hamm: Kapitalerhöhungsbeschluss zur Euroglättung
Mit Beschluss vom 7.4.2011 - I-15 W 271/10 - entschieden: Ein Kapitalerhöhungsbeschluss zum Zweck der Euroglättung muss inhaltlich klarstellen, wie die einzelnen Geschäftsanteile in Euro umgestellt und sodann im Wege der Aufstockung auf einen glatten Eurobetrag erhöht werden.