BGH : Kapitalanleger-Musterverfahren - Betroffener Emittent nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.7.2020 - II ZB 19/19 – entschieden: Für Klagen, in denen ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, ist, soweit es um die Emittentenpublizität am Sekundärmarkt geht, betroffener Emittent derjenige, dem eine Informationspflichtverletzung in Bezug auf die von ihm begebenen Finanzinstrumente vorgeworfen wird.