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Wirtschaftsrecht
15.10.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kampf gegen Produktpiraterie

Sportartikel, Kleidung, Spielzeug oder Medikamente - der Handel mit gefälschten Waren ist in der EU und weltweit ein gewaltiges Problem.EU STOP FAKES", eine Kampagne gegen Produktfälschungen, will nun die EU-Bürger für die Konsequenzen sensibilisieren, die der Kauf von gefälschten Produkten nach sich zieht. In Köln hat am 15.10.2013 der für Industrie und Unternehmertum zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani die EU-Kampagne gegen Produktpiraterie vorgestellt. Gemeinsam mit Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Volker Bartels, Vorstandsvorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie, sowie Nobert Drude, Präsident des ZKA in Köln und Julian Würtenberger, Leiter der BMF-Zollabteilung, warnte er vor den mit nachgeahmten Produkten verbundenen Risiken sowohl für Sicherheit und Gesundheit als auch für Wirtschaft und Arbeitsmarkt.


„Fälschungen und Nachahmungen sind eine ernste Bedrohung für unsere Volkswirtschaften. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise müssen wir unsere Wirtschaft schützen und entschlossen gegen Nachahmungen und für eine menschenwürdige, ethischen Grundsätzen genügende und gerechte Gesellschaft eintreten", erklärte Vizepräsident Tajani heute in der gemeinsamen Pressekonferenz beim Zollkriminalamt (ZKA). „Die deutschen Behörden unterstützen uns sehr bei unserem Vorgehen gegen Produktpiraterie. Wir möchten das Band der Freundschaft mit dem Zollkriminalamt noch enger knüpfen, denn die Zusammenarbeit europäischer mit nationalen Behörden macht uns stärker."


Um das Eindringen gefälschter Waren in die EU zu verhindern, sind vor allem die nationalen Strafverfolgungsbehörden gefordert, unterstützt von EU-Einrichtungen wie Europol und OLAF. Die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten setzen sich gemeinsam mit den Herstellern sowie Handels- und Verbraucherverbänden konsequent für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften ein, die Bürger und Unternehmen gegen Waren und Erzeugnisse schützen sollen, die nicht den Sicherheitsstandards genügen.


(PM EU-Kommission vom 11.10./15.10.2013)

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