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Wirtschaftsrecht
07.02.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kampf gegen Geldwäsche verstärkt

Zwei am 5.2.2013 vorgelegte Vorschläge sollen der organisierten Kriminalität insbesondere im Zusammenhang mit der Geldwäsche über das Bankensystem das Leben schwer machen. Dazu erklärte Michel Barnier, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Schwarzgeldströme können die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen, und der Terrorismus rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Neben strafrechtlichen Maßnahmen können auch Präventivmaßnahmen über das Finanzsystem dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Unser Ziel ist es, eindeutige Bestimmungen vorzuschlagen, die die Wachsamkeit bei Banken, Anwälten, Buchprüfern und allen anderen Betroffenen stärken.“ Das Paket ergänzt andere bereits getroffene oder geplante Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und Steuerflucht. Es umfasst eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit“.
(PM EU-Kommission vom 5.2.2013)

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