BReg: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Graumarktregulierung
Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden. Anlegerinnen und Anleger haben in der Vergangenheit in diesem bislang nur unzureichend regulierten Teil des Kapitalmarkts viel Geld verloren. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Informationsbasis für oftmals weit reichende Investmententscheidungen zu verbessern. Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen") sollen künftig nicht nur vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert ihre entsprechenden Prüfungsmaßstäbe. Die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen müssen zudem Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben (Angaben über einschlägige Vorstrafen). Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung von Kurzinformationsblättern vor, durch die Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert werden sollen. Rechtstechnisch werden Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes qualifiziert. Dies führt dazu, dass ihr Vertrieb durch zugelassene Wertpapierdienstleistungsunternehmen unmittelbar den anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und der BaFin-Aufsicht unterfällt. Aus Anlegersicht enthält der Gesetzentwurf schließlich Verbesserungen bei der Prospekthaftung. Bislang konnte eine Verjährung für Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte bereits nach einem Jahr eintreten. Künftig gilt für Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. (PM BMF vom 6.4.2011)