: Kabinett beschließt Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 24.9.2008 den Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts beschlossen. Das Gesetz soll spätestens im Mai 2009 in Kraft treten. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für den deutschen Pfandbrief weiter verbessert – ohne die damit verbundenen hohen Sicherheitsanforderungen zu lockern. Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen außerdem zukünftig Konsortialfinanzierungen erleichtert werden. Damit verbessern sich insbesondere die Möglichkeiten kleinerer Institute, Pfandbriefe zu emittieren. Das Artikelgesetz sieht auch Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) vor: Im Kreditwesengesetz soll die Anlageverwaltung als neuer erlaubnispflichtiger Tatbestand eingef ügt werden. Diese Änderung erfolgt als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2008 – BVerwG 6 C 11.07 – im Fall GAMAG (vgl. dazu auch Fingerhut/ Voß, BB 2008, 1862). Hier wurde die Verwaltungspraxis der BaFin, bei der der Betrieb bestimmter Anlagemodelle als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft eingestuft wurde – aus rechtssystematischen Gründen – als nicht vereinbar mit dem KWG eingestuft. (BMF Newsletter vom 24.9.2008)