Hess. VGH: Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds
Der Hessische Verwaltungsgerichtshoh hat mit Urteil vom 19.11.2014 – 6 A 2180/13 - entschieden: Insolvente Kreditinstitute, die nach wie vor eine Bankerlaubnis besitzen, sind Teil einer homogenen Gruppe und weisen eine besondere Sachnähe zum Zweck des Restrukturierungsfonds auf.