BT: Ja zu Gesetz gegen Korruption
Ohne Gegenstimmen haben alle Fraktionen am 19.2.2014 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf von Union und SPD (18/476) gebilligt, dessen Ziel der verstärkte Kampf gegen Korruption in den Volksvertretungen aller Ebenen ist. Das neue Gesetz, das im Fall von Bestechung Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren vorsieht und am 21.2.2014 vom Plenum des Bundestags verschiedet werden soll, ebnet auch den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Ein Gesetzentwurf der Grünen (18/478) zur Übernahme dieses UN-Übereinkommens wurde im Prinzip auch von der Koalition befürwortet, doch setzten Union und SPD gegen das Votum von Linken und Grünen eine Vertagung dieses Themas durch. Der entsprechende Beschluss soll nun gefasst werden, wenn das neue Gesetz zur Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit bei Mandatsträgern formell in Kraft getreten ist.
(hib-Meldung vom 19.2.2014)