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Wirtschaftsrecht
31.10.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Irreführung durch Anlocken – Mikado

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.9.2013 – 6 U 183/12 - entschieden: Erweckt der Inhalt einer Werbung beim Adressaten eine Fehlvorstellung über die mit dem Angebot zu erzielenden Vorteile, die ihn zu einer näheren Befassung mit dem Angebot veranlasst, kann hierin auch dann ein Verstoß gegen § 5 UWG liegen, wenn der Adressat bei näherer Prüfung vor der Kaufentscheidung erkennt, dass diese Vorteile nur erreicht werden können, wenn weitere von dem Angebot unabhängige Vorkehrungen getroffen werden. Der damit verbundene Anlockeffekt führt jedenfalls dann zu einer relevanten Irreführung, wenn dem Anbieter ein berechtigtes Interesse an einer solchen Werbung nicht zugebilligt werden kann.

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