OLG Köln: Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises - „Größter unabhängiger Nationalvertrieb"
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.7.2013 - 6 U 4/13 - wie folgt entschieden: Es stellt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise dar, wenn sich ein Pressevertrieb als „größter unabhängiger Nationalvertrieb" bezeichnet, obwohl zwei große Verlagsgruppen jeweils 40 % seiner Geschäftsanteile halten.