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Wirtschaftsrecht
04.10.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises - „Größter unabhängiger Nationalvertrieb"

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.7.2013 - 6 U 4/13 - wie folgt entschieden: Es stellt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise dar, wenn sich ein Pressevertrieb als „größter unabhängiger Nationalvertrieb" bezeichnet, obwohl zwei große Verlagsgruppen jeweils 40 % seiner Geschäftsanteile halten.

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