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Wirtschaftsrecht
17.11.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Irreführender Klingeltonverkauf im Netz beseitigt

Europäische Verbraucher können heute gefahrloser Klingeltöne aus dem Netz herunterladen als noch vor 18 Monaten. Denn 70 Prozent der Internetseiten, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstigen Handydiensten im Visier einer EU-weiten Ermittlungsaktion standen, sind inzwischen korrigiert oder geschlossen worden. Insgesamt 301 Seiten wurden wegen massiver Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht überprüft. Davon sind 159 Seiten korrigiert und 54 Seiten geschlossen worden. In Deutschland wurden 30 Webseiten untersucht. Auf 13 Seiten wurden Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festgestellt und mittlerweile behoben. Beanstandet wurden insbesondere lückenhafte Preisinformationen, unvollständige Händlerangaben und irreführende Werbung. (PM EU-Kommission vom 16.11.2009

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