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Wirtschaftsrecht
12.08.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Irreführende Werbung mit „Made in Germany“

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.6.2014 – 6 U 156/13 - entschieden: Die Werbung für einen Schmiedekolben mit „Made in Germany“ ist nicht allein deshalb irreführend, weil der Schmiedevorgang, der den Schmiedekolben von einem Gusskolben unterscheidet, im Ausland stattfindet. Finden die Arbeitsschritte, durch die der Kolben als Endprodukt seine aus Verkehrssicht wesentlichen Eigenschaften erhält, in Deutschland statt und erfolgt hier auch die ganz überwiegende Wertschöpfung, ist die Angabe „Made in Germany“ weder nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG noch nach § 127 MarkenG zu beanstanden.

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