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Wirtschaftsrecht
12.01.2016
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M. : Irreführende Werbung – Relevanz der hervorgerufenen Fehlvorstellung für die geschäftliche Entscheidung

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Beschluss vom 23.11.2015 - 6 W 99/15 – entschieden: Auch eine unzutreffende Blickfangangabe in einer Werbeanzeige führt dann nicht zu einer relevanten Irreführung, wenn sie den Werbeadressaten zwar zu einer weiteren Befassung mit der Anzeige veranlasst, dieser sich jedoch vor einer "geschäftlichen Entscheidung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - etwa dem Aufsuchen eines Ladengeschäfts - mit dem weiteren Anzeigeninhalt befasst und den wahren Sachverhalt erkennt; ein solcher Fall kann auch vorliegen, wenn die Blickfangangabe allein noch keine konkrete Vorstellung von dem beworbenen Produkt vermittelt und aus diesem Grund vor einer "geschäftlichen Entscheidung" eine weitere Befassung mit dem Anzeigeninhalt erforderlich ist.

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