OLG Köln: Irreführende Bezeichnung einer Reise als „7-Tage-Reise“
Die Bezeichnung einer Reise als „7-Tage-Reise“, wenn die Ankunft am Zielort am späten Nachmittag des 1. Tages und die Abreise vom Zielort am Morgen des 7. Tages erfolgen, ist nicht irreführend, wenn die Reise auch An- und Abreise zum bzw. vom Zielort umfasst. In diesen Fällen kann von einer „7-Tage-Reise“ bereits dann gesprochen werden, wenn die Reise insgesamt 6 Übernachtungen umfasst.
OLG Köln, Beschluss vom 22.1.2013 – 6 W 17/13
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