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Wirtschaftsrecht
07.04.2011
Wirtschaftsrecht
Finanzausschuss: Investmentfonds müssen Anlegern nur wichtige Änderungen mitteilen

Der Finanzausschuss hat am 6.4.2011 Änderungen bei den Bedingungen für Investmentfonds beschlossen. Das Gremium stimmte mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (17/4510, 17/4811) mit einigen Änderungen zu. SPD- und Linksfraktion lehnten den Entwurf ab, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielt.

Mit dem auch als „OGAW-IV-Umsetzungsgesetz" bezeichneten Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden. Dies soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften geschehen. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen leichter möglich werden. Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation „durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält". Die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen soll gestärkt werden.

Zu den von der Koalition durchgesetzten Änderungen gehört, dass nicht mehr die Kapitalanlagegesellschaft, sondern der Anleger nachweisen muss, dass er Informationen nicht erhalten hat. Damit soll das Entstehen von „unkalkulierbaren Schadenersatzrisiken" für die Gesellschaften vermieden werden. Auch aufgrund der Tatsache, dass viele Änderungen der Vertragsbedingungen von Kapitalanlagegesellschaften aufgrund von Gesetzesänderungen erfolgen würden oder rein technischer Natur seien, soll das Ausmaß der Anlegerinformation begrenzt werden: "Um eine Informationsüberflutung zu vermeiden, wird die Pflicht zur direkten Information der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers auf wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen beschränkt sein", heißt es in der Begründung der Änderungen.

Informiert werden müsse in Zukunft unter anderem bei sämtlichen Änderungen von Kostenregelungen.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf die ausführliche Beratungszeit für diesen Gesetzentwurf und erklärte, es sei eine tragbare Umsetzung der EU-Richtlinie gelungen. Die SPD-Fraktion konstatierte, es seien einige Verbesserungen erreicht worden, zugleich aber kritisierte sie die Einschränkung der Anlegerinformationen. Dagegen erklärte die FDP-Fraktion, man könne nicht erkennen, dass Informationspflichten eingeschränkt worden seien. Die getroffene Regelung sei "zielgenau und für Verbraucher weniger verwirrend". Allerdings merkte auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen an, dass Rechte der Anleger bei Verschmelzungen von Fonds geschmälert worden seien.

Grundsätzliche Kritik äußerte die Linksfraktion, die das Gesetz als Beweis bezeichnete, dass man aus der Krise nichts gelernt habe. Die Fonds müssten auf längerfristige Engagements und auf weniger Spekulation verpflichtet werden. Was hier geschehe, habe jedoch den „Charakter von Beruhigungspillen".

(hib-Meldung vom 6.4.2011)

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