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Wirtschaftsrecht
27.09.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M.: Internetauktion – Vertragsstrafe bei Nichtrückruf unbefugt verwendeter Fotografien

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 11.7.2013 -11 U 28/12 - wie folgt entschieden: Hat sich der Schuldner gegenüber dem Rechteinhaber verpflichtet, unter Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, mehrere im Rahmen einer mittlerweile beendeten Internetauktion unbefugt verwendete Fotos nicht weiter zu verwerten, so hat er nur eine einzige Vertragsstrafe verwirkt, wenn er gänzlich untätig bleibt, weil ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Fotos auch nach Abschluss der Auktion weiterhin öffentlich zugänglich sind.

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