BGH: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Insolvenzanfechtungsklage gegen Anfechtungsgegner mit allgemeinem Gerichtsstand in Drittstaat?
Mit Beschluss vom 21.6.2012 - IX ZR 2/12 - hat der BGH dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren (ABl. Nr. L 160, S. 1) folgende Frage vorgelegt: Sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig, der seinen Wohnsitz oder satzungsmäßigen Sitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat?