BGH: Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes
Mit Beschluss vom 10.7.2008 - IX ZB 152/07 - hat der BGH entschieden: Hat das Beschwerdegericht bei der Bemessung eines Zuschlags für die lange Verfahrensdauer berücksichtigt, dass es "Zeitspannen verminderten Aufwands des Insolvenzverwalters" gegeben hat, muss Entsprechendes bei der Festsetzung des pauschalen Auslagenersatzes gelten.
Volltext des Beschl.: //BB-Online BBL2008-1797-3 unter www.betriebs-berater.de