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Wirtschaftsrecht
14.06.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Insolvenzverwalter muss Verdacht auf Befangenheit rechtzeitig anzeigen

Mit Beschluss vom 26.4.2012 - IX ZB 31/11 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist; diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn er einem Unternehmen, an dem er rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist, einen entgeltlichen Auftrag der Insolvenzmasse zu erteilen beabsichtigt (Fortführung von BGHZ 113, 262).

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