BGH: Insolvenzverwalter – Einziehung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Forderung
Der BGH hat mit Urteil vom 21.1.2010 – IX ZR 65/09 – entschieden: Hat der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen, ist der Insolvenzverwalter zur abgesonderten Befriedigung des Sicherungsnehmers aus dem Erlös verpflichtet.