BGH: Insolvenzrechtliche Unwirksamkeit einer Aufrechnung
Der BGH hat mit Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 18/12 - wie folgt entschieden: Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.