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Wirtschaftsrecht
22.02.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung

Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 231/06 - entschieden: Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten.

Dazu demnächst das Volltexturteil mit einem Kommentar von Trendlenburg, Kanzlei

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