BGH: Insolvenzanfechtungsrecht – GmbH & Co. KG als nahestehende Person gegenüber einer GmbH
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 22.12.2016 – IX ZR 94/14 - entschieden: Eine GmbH & Co. KG gilt gegenüber einer GmbH als nahestehende Person im Sinne des Insolvenzanfechtungsrechts, wenn die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der GmbH miteinander verheiratet sind.