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Wirtschaftsrecht
01.11.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Stuttgart: Insolvenzanfechtung bei Rechtsgeschäften nach ausländischem Recht

Mit Urteil vom 28.9.2012 - 5 U 17/12 - hat das OLG Stuttgart entschieden: Sind die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung in einem deutschen Insolvenzverfahren nach deutschem Recht gegeben, so kommt gemäß Art. 13 EUInsVO bei Rechtsgeschäften nach ausländischem Recht (hier: Österreich) ein Rückgewährungsanpruch nur in Betracht, wenn auch nach diesem ausländischem Recht Anfechtbarkeit besteht. Sind diese Voraussetzungen grundsätzlich gegeben und die Anfechtungsfrist von 3 Jahren nach deutschem Recht eingehalten, die 1-jährige Frist zur Klageerhebung nach österreichischem Recht jedoch verstrichen, so steht dies dem Rückgewährungsanspruch jedenfalls dann nicht entgegen, wenn vor Ablauf der österreichischen Frist zur Klageerhebung die Anfechtung wenigstens rechtsgeschäftlich erklärt wurde. Art. 13 EUInsVO bezieht sich nur auf den Anfechtungstatbestand, aber nicht auf die Art und Weise der Geltendmachung des Anfechtunsrechts.

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