BGH: Insolvenzanfechtung – mehr als dreimonatige Stundung der Forderung eines Gesellschafters ist generell darlehensgleich
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 11.7.2019 – IX ZR 210/18 – entschieden: Wird die aus einem üblichen Austauschgeschäft herrührende Forderung eines Gesellschafters über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten rechtsgeschäftlich oder faktisch zugunsten seiner Gesellschaft gestundet, handelt es sich grundsätzlich um eine darlehensgleiche Forderung.