BGH : Insolvenzanfechtung – Kenntnis von einem Schnellballsystem als Beweisanzeichen für Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
Mit Urteil vom 8.1.2015 - IX ZR 198/13 – hat der BGH entschieden: Weiß der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Anlage, dass der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, liegt darin ein wesentliches Beweisanzeichen für seine Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners.