BGH: Insolvenzanfechtung - Rückgewähr jedes Gesellschafterdarlehens durch die Gesellschaft binnen eines Jahres vor Antragstellung wird erfasst
Mit Urteil vom 21.2.2013 - IX ZR 32/12 - hat der BGH wie folgt entschieden: Tritt der Gesellschafter eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Antragstellung ab und tilgt die Gesellschaft anschließend die Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar, unterliegt nach Verfahrenseröffnung neben dem Zessionar auch der Gesellschafter der Anfechtung.
Zu den gleichgestellten Forderungen gehören grundsätzlich auch Darlehensforderungen von Unternehmen, die mit dem Gesellschafter horizontal oder vertikal verbunden sind.