BGH: Insolvenzanfechtung - Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
Der BGH hat mit Urteil vom 19.9.2013 - IX ZR 4/13 - entschieden:
Wird der Gläubiger tatsächlich durch eine Zahlung des Schuldners befriedigt, hat er von dessen Benachteiligungsvorsatz Kenntnis, wenn er um die Willensrichtung des Schuldners weiß und nach allgemeiner Erfahrung eine gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners zugrunde legen muss.