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Wirtschaftsrecht
01.03.2012
Wirtschaftsrecht
BMJ: Inkrafttreten des ESUG am 1.3.2012

Zu dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) am 1.3.2012 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Durch das neue Gesetz werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert. Unternehmenssanierungen werden in Zukunft einfacher, effektiver und schneller möglich. Ein wesentliches Element ist dabei, dass die Gläubiger frühzeitig an der Verwalterauswahl beteiligt werden. Darüber hinaus wird ein neues Schutzschirmverfahren geschaffen. Durch dieses wird dem Schuldner bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten ein Sanierungskonzept auszuarbeiten, das anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann.“
(PM BMJ vom 29.2.2012)

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