LG München: Inhalt des Vorstandsberichts für den Fall des Bezugsrechtsauschlusses (Entscheidungsreport)
LG München vom 30. Juli 2009, Az. 5 HK 0 16915/08
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Leitsätze
1. Nimmt an einer Hauptversammlung der Legitimationsaktionär teil und erklärt dieser Widerspruch zur Niederschrift des Notars, so bleibt der wahre Aktionär anfechtungsbefugt im Sinne des § 245 Nr. 1 AktG.
2. Bezieht sich die Schaffung eines genehmigten Kapitals auch auf bestimmte, nach Ort und Objekt bereits absehbare Maßnahmen, sind in dem Vorstandsbericht über den Ausschluss des Bezugsrechts den Altaktionären die sich ergebenden Risiken aufzuzeigen und vor Augen zu halten. Dann sind auch juristische Fachbegriffe - wie „Leistung erfüllungshalber" - näher zu erläutern.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Markus Linnerz, LL.M. - Rechtsanwalt Flick Gocke Schaumburg, Bonn